Stundenhonorar: ab 01.01.2023 – 108 €
Verschiedene Therapien werden nicht nach Zeit, sondern nach Sitzung gerechnet.
Die Kosten für die Analysen sind nicht im Stundenhonorar erhalten. Falls ich eine Diagnostik als sinnvoll erachte, kläre ich Sie vorher über die anfallenden Kosten auf.
Meine Leistungen stelle ich Ihnen nach den gängigen Sätzen der GEBÜH Ziffern in Rechnung. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht anerkannt. Anders verhält es sich bei privaten Krankenversicherungen. Bei Krankenzusatzversicherungen ist eine Erstattung abhängig vom gewählten Tarif.
Sollte das für Sie ein relevanter Faktor sein, lassen Sie sich bitte vorher bei ihrer Kasse beraten. Die Rechnung muss unabhängig von dem erstatteten Betrag gezahlt werden.
Sie finden meine Praxisräume in Leverkusen – Schlebusch, Köln und Königswinter. Auf Wunsch biete ich auch Hausbesuche an.